AGB

Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner ( im folgenden VP genannt ).. Entgegenstehende / Abweichende Bedingungen des VP erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender / abweichender Bedingungen des VP unsere Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen.

1. Vertragsschluss

Mit Übermittlung des Angebotes bietet Carlos Guerreiro ( im folgenden CG genannt ) dem VP den Abschluss eines Transportvertrages an ; an das Angebot ist CG 10 Kalendertage gebunden. Die Annahme hat durch den VP schriftlich binnen der 10 Kalendertage bei CG einzugehen. Der Besteller sichert zu, dass er als Vertreter des VP bevollmächtigt ist und in dessen Auftrag handelt.

2. Unwesentliche Abweichungen

CG behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Transportvertrag abzuweichen, sofern diese Abweichungen unwesentlich sind und den Gesamtcharakter des geschuldeten Transports nicht verändern. Insbesondere gilt dieser Vorbehalt für den Fall, dass die Gestellung von am Markt einzigartigen Fahrzeugen aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist CG berechtigt, ein angemessenes Fahrzeug zum Einsatz zu bringen, das denselben Zweck erfüllt.

3. Zahlungsmodus

In der Auftragsbestätigung durch CG wird der Zahlungsmodus festgeschrieben und vom VP unterschrieben. Die Zahlungen oder Abschlagszahlungen müssen bis zu den festgesetzten Daten auf dem Konto von CG eingegangen sein.

4. Preisveränderungen

Preisveränderungen bedürfen der schriftlichen Form. Preisveränderungen aufgrund von behördlichen Maßnahmen, nachhaltiger Veränderungen von Wechselkursparitäten , erheblicher Steigerung von Treibstoffkosten und anderer nicht von CG zu vertretender Umstände bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5. Lenk- und Ruhezeiten

CG weist darauf hin, das CG aufgrund gesetzlicher Vorschriften im gewerblichen Personentransport verpflichtet ist, den Chauffeuren ausreichende Ruhezeiten zu gewährleisten. Im Interesse des VP wird darauf hingewiesen, das die Fahrzeitplanungen hierauf Rücksicht nehmen sollten.

6. Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen der Fahrer sind Folge zu leisten, insbesondere ist es den Fahrgästen untersagt :

7. Beförderung von Sachen

CG ist verpflichtet, das Gepäck der Fahrgäste in Form von Koffern oder Reisetaschen ( Garderobe und persönlicher Lebensbedarf ) zu transportieren. Die allgemeine Haftung von CG ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung. CG übernimmt ferner keine Haftung für Folgeschäden von Personen- und Sachschäden, insbesondere Vermögensschäden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Folgeschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

8. Haftung von C. Guerreiro ( CG )

CG garantiert keine Ankunftszeiten und haftet nicht für Verspätungen beim Transport des VP, es sei denn, die verspätete Ankunft ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Cg verursacht worden. Die Fahrzeiten unserer Fahrzeuge werden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Abweichungen von Fahrt- und Ankunftszeiten, insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder –Unterbrechungen, nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen etc. , sowie Platzmangel und unrichtige Auskünfte begründen keine Ersatzansprüche ; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen jeder Art übernommen. Insofern haftet CG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden des VP. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des VP aus der Durchführung des Transportes ausgeschlossen. Sollte ein Transport nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt oder vollendet werden und ist die Ursache der Ausfall eines Fahrzeugs aus Gründen, die CG zu vertreten hat , so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des VP auf die Durchführung eines Ersatztransportes und den Ersatz der Kosten für die Unterbringung des VP bis zur Gestellung eines Fahrzeugs. Ein weiterer Ersatz des Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt CG keine Haftung für Folge-, Personen- und Vermögensschäden ; es sei denn, diese Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Im übrigen ist der VP verpflichtet, alles ihm Zumutbare zur Schadensminderung beizutragen.

Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der VP wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung macht. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichen Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Seit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und freier Mitarbeiter von CG.

9. Kündigung

CG kann diesen Vertrag kündigen, ohne eine weitere Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erklären zu müssen, wenn der VP mit seinen Zahlungspflichten ganz oder teilweise in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt, oder wenn hinsichtlich seines Vermögens der Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt wird ; die Durchführung des Transportes infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer , außergewöhnlicher Umstände ( z. B. Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.) unverhältnismäßig erschwert, gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt wird. Die Fahrzeuge ohne Zustimmung von CG Dritten zur Nutzung überlassen werden und / oder bei grob ungebührlichen Verhalten der Fahrgäste. CG hat Vertragspartner darauf hingewiesen, dass eine Kündigung dazu führt, das der Transport umgehend gestoppt wird. Das Kündigungsrecht des VP aus § 649 BGB wird ausgeschlossen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Transportvertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

11. Gerichtstand

Gerichtsstand ist Münster. CG ist jedoch berechtigt, den VP auch an seinem Wohn-/ Geschäftssitz zu verklagen. Es gilt das Recht der BRD.

12. Sicherheit

Der VP sichert zu, das der jeweilige örtliche Veranstalter durch den VP auf seine Sicherungspflichten gegenüber dem Personal und den Fahrzeugen von CG hingewiesen und belehrt hat.